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Hierzu gehört auch die DSN Rasse. Das Land Niedersachsen hat die Notwendigkeit zur
Erhaltung dieser Rasse schon seit einigen Jahren erkannt und unterstützt jeden in
Niedersachsen ansässigen Landwirt mit einem Förderprogramm.
Landwirte aus anderen Bundesländern müssen sich über DSN-Förderprogramme an die
zuständigen Landwirtschaftskammern wenden.
Zuwendungsvoraussetzungen in Niedersachsen:
Der Zuwendungsempfänger ist verpflichtet, die DSN-Rasse über einen Zeitraum von
mindestens 5 Jahre zur Zucht zu verwenden.
Eine Förderung gibt es für Kühe und Rinder der DSN-Rasse, die älter als 2 Jahre sind,
weniger als 25% Holstein-Friesian-Genanteil haben und von einem 100% DSN-Bullen
gedeckt oder besamt wurden. Die Zuwendungen belaufen sich z. Zt. auf bis zu 130 €/ pro Zuchttier.
Die Angaben müssen jährlich zum 1.09. bestätigt werden.
Weitere Informationen sowie Antragsunterlagen gibt unter www.lwk-niedersachsen.de
oder unter 0511-3665-1492 oder -1193 (Frau Ketzler / Frau Schütte).
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